Im Einsatz für den TC 71 Bremthal
Clubhaus, Garten, Plätze
Gemeinsam für den Club
Arbeits- und Clubhausdienst Ordnung
Stand Juni 2021
Jedes aktive Mitglied ist einmal je Saison zu einem 6 Stunden Arbeits- oder Clubhausdienst verpflichtet.
Wer ist zum Arbeitsdienst oder Clubhausdienst verpflichtet:
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- Jedes aktive Mitglied ist einmal im Jahr und Saison zum Arbeits- oder Clubhausdienst verpflichtet.
- Erstmalig im Jahr nach dem 18. Geburtstag und letztmalig im Jahr des 70. Geburtstages.
- Für nicht geleisteten Arbeits- oder Clubhausdienst werden dazu verpflichtete Mitglieder mit 70,00 €
belastet. Die Kontobelastung dazu erfolgt am 27.12. d. lfd. Jahres per Bankeinzug. - Für alle Schnupperjahrmitglieder, entfällt diese Verpflichtung im ersten Jahr.
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Arbeitsdienst
Ablauf
Verpflichtete Mitglieder müssen einen insgesamt 6-stündigen Arbeitsdienst pro Jahr und Saison ableisten. Die Arbeiten erfolgen unter Anleitung einer anweisenden Aufsichtsperson aus dem Vorstand. Arbeitsdienstwillige melden sich zu den Arbeitsdienstangeboten am Saisonbeginn, Saisonende oder für projektbezogene Arbeiten beim 2. Vorsitzenden an.
Wann und Wo?
Der TC 71 Bremthal gibt die Termine an denen Arbeitsdienste ausgeführt werden sollen, frühzeitig per Mitgliederinfo oder über die Homepage des TC 71 Bremthal bekannt.
Eine Liste der auszuführenden Arbeiten und die Anzahl der erforderlichen Teilnehmer werden für die Arbeitseinsätze erstellt. Wer sich vorstellen kann, die angebotenen Arbeiten zu bewerkstelligen, kann sich dazu anmelden. Sollten mehr Anmeldungen eingehen als Teilnehmer erforderlich sind, dann werden nach der Reihenfolge der zeitlichen Anmeldung die Teilnehmer ausgewählt und benachrichtigt.
Die Arbeiten fallen am Gebäude, den Tennisplätzen, Ballwand, Rasenflächen, Beet- und Pflanzflächen, der Zufahrt und den Gehwegen an.
Zeitlicher Aufwand
Es sind 6 Arbeitsstunden abzuleisten, die am Stück oder in 2 Arbeitsdiensten a 3 Stunden ausgeführt werden können. Darüber hinaus können abgestimmte Tätigkeiten, dauerhaft, selbstständig, zeitlich und eigenverantwortlich ausgeführt werden. Dies wäre zum Beispiel Pflege eines festgelegten Außenbereichs, Pflanzbeete, Wegereinigung, Ballwandbereich oder ähnliches.
Ausrüstung
Auf den Plätzen darf nur mit Tennisplatzschuhen gearbeitet werden. Sonderschutzkleidung falls erforderlich, Ausrüstung, Werkzeug und Gerät wird zur Verfügung gestellt.
Nur bei Ableistung der Gesamtstundenzahl von 6 Arbeitsstunden pro Saison ist die Verpflichtung erfüllt. Minderstunden gelten als freiwillige unentgeltliche Unterstützung.
Clubhausdienst
Bitte tragt Euren Termin rechtzeitig in den Clubhausdienst-Kalender ein, damit die Mitglieder wissen, wann Clubhausdienst angeboten wird. Für einen erfolgreichen Clubhausdienst macht bitte Werbung (z.B. bei Eurer Mannschaft) und kündigt ihn mit einem Aushang an. Weitere Clubhausdienste werden an Events und Clubveranstaltungen benötigt, diese Dienste bitte mit dem Vorstand Geselliges abstimmen. An den Tagen mit HTV Wettkampfspielen (Medenspiel) ist kein Clubhausdienst möglich (im Kalender gekennzeichnet).
Wann ist der Clubhausdienst zu leisten?
Clubhausdienst kann während der Saison in der Regel vom 01.05. des lfd. Jahres bis zum 15.09. des lfd. Jahres von Montag bis Sonntag, auch an Feiertagen in der Zeit von 17:00 – 22:00 Uhr (4 Stunden) angeboten werden.
Was sollte in dieser Zeit beim Clubhausdienst geleistet werden:
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Ihr bietet mindestens zwei kleine Essen, warm oder kalt nach eigenem Ermessen an.
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Nach der Bestellungsaufnahme von Getränken und Speisen, sorgt Ihr bitte für die Registrierung / Buchung beim Besteller. Die bestellten Speisen und Getränke werden an die Mitglieder herausgegeben.
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Servietten liegen im Unterschrank hinter der Küchentür, Müllbeutel findet ihr im Schrank unter der Mikrowelle.
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Benutztes Geschirr, Gläser und Flaschen abräumen, Geschirr, Gläser und Bestecke in die Spülmaschine einräumen. Bitte stellt das Programm Quick Power Wash ein, so dass das Ausräumen und Wegräumen noch während des Clubhausdienstes erfolgen kann.
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Leergut bitte in die Kisten einsortieren, Wein und Sektflaschen in die Box neben den Mülltonnen stellen und den Müll in der Mülltonne entsorgen.
- Kurz gesagt: Küche, Theke und das Clubhaus so verlassen, wie Ihr es vorgefunden habt.
Wie werden die Kosten für den Clubhausdienst abgerechnet?
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Das Mitglied führt den Clubhausdienst in eigener Regie und auf eigene Rechnung durch. Von den gebuchten und verkauften Essen erhält der TC 71 30 % für die Kostendeckung der Bereitstellung von Einrichtung, Energiekosten und Unterhalt des Clubhauses. Preisgestaltung: Ausgaben zuzüglich 30 % Aufschlag. Die Erstattung der Auslagen bemisst sich am erzielten Umsatz. Angebote von Essen können für nachfolgende Preiskategorien von Euch gemacht werden: € 1,50 / 2,00 / 2,50 / 3,00 / 3,50 / 4,00 / 4,50. Diese Preise können am Clubhausterminal eingebucht werden.
- Für Rückfragen zum Clubhausdienst steht Euch der Vorstand Geselliges und Clubhaus gerne zur Verfügung.