Faire Mitgliedsbeiträge für alle
Als Mitglied im TC 71 Bremthal e.V. bist Du herzlich willkommen. Mit einer durchdachten Beitragsstruktur spielen bei uns Einzelmitglieder als auch Ehe- oder in einer Lebenspartnerschaft lebende Paare und Familien zu attraktiven Konditionen.
Um den Beitritt in unseren Verein attraktiv zu machen, haben wir ein kostengünstiges Schnupperjahrangebot - Du zahlst keinen Aufnahmebeitrag.
Ehemalige jugendliche Mitglieder können bei Wiedereinstieg, im 1. Jahr der Beitrittserklärung, einen günstigeren Jahresbeitrag in Anspruch nehmen.
Unsere Beitragsordnung und der Mitgliedsantrag können im Downloadbereich im PDF-Format heruntergeladen werden.
Beiträge (Stand April 2022)
Status | Beitrag |
---|---|
Aktives Mitglied | 220,- € |
Aktive/r Ehepartner/in oder in Gemeinschaft lebende/r Partner/in eines aktiven Mitglieds | 165,- € |
Jugendliche bis zum Erreichen des 18. Lebensjahr; Jugendliche zwischen dem 18. und 27. Lebensjahr (Ausbildung/Studium/Zivildienst und/oder Wehrpflichtdienstleistende). | 80,- € |
Wiedereinsteiger (nur für ehemaliges, jugendliches Mitglied; im Aufnahmejahr) | 120,- € |
Passives / förderndes Mitglied (keine Spielberechtigung) | 40,- € |
Spielgemeinschaft Erwachsene (Jugendliche in Spielgemeinschaft sind beitragsfrei) | 40,- € |
Schnupperjahr Erwachsene (Bankeinzug nach Beitritt) | 60,- € |
Schnupperjahr Jugendliche | beitragsfrei |
Ballschulmitgliedschaft | beitragsfrei |
Schnupperjahr
Ist eine Jahresmitgliedschaft, um sich mit dem Tennissport und dem Vereinsleben vertraut zu machen. Hierfür zahlen Jugendliche keine, und Erwachsene nur die Schnupperjahrgebühr (€60). Das Schnupperjahr kann nur einmal in Anspruch genommen werden und endet mit Ablauf der Saison im Jahr der Beitrittserklärung. Im Folgejahr des Schnupperjahrs startet automatisch eine Vollmitgliedschaft mit Jahresbeiträgen gemäß der Beitragsordnung, sofern nicht der Austritt bis zum 31.12. des lfd. Jahres schriftlich (Post/E-Mail) erklärt wird.
Ballschule
Der Verein bietet für Kinder von 4 und 5 Jahren eine Ballschule an. Für Ballschulkinder muss eine kostenfreie Mitgliedschaft abgeschlossen werden. Das Ballschultraining ist gebührenpflichtig. Die Trainingsgebühr, die Termine und das gesonderte Anmeldeformular werden zum Saisonbeginn auf der TC71 Website veröffentlicht. Das im Anschluss an ein Teilnahmejahr der Ballschule folgende Jahr gilt als beitragsfreies Schnupperjahr gemäß vorstehender Bedingungen.
Arbeits-/ Clubhausdienste
Jedes aktive Mitglied ist einmal pro Saison zu 6,0 Std. Arbeitsdienst gemäß der Arbeitsdienstordnung verpflichtet. Erstmalig im Jahr nach dem 18. Geb. und letztmalig im Jahr des 70. Geb. Der Arbeitsdienst wird/kann für Tätigkeiten auf der Tennisanlage oder mit Clubhausdienst abgeleistet werden. Aktive Mitglieder, die ihren Arbeitsdienst nicht leisten, werden mit 70,00 € belastet. Für alle neu eingetretenen und Schnupperjahrmitglieder entfällt diese Verpflichtung im ersten Jahr. Die Clubhaus- und Arbeitsdienstordnung ist Bestandteil des Beitrittserklärung.
Jugendliche
Rechnungsstellung / Bankeinzug (Fälligkeiten)
01. Mrz. Jahresbeitrag des lfd. Jahr
01. Juli Clubhausabrechnung vom 1. Dez. des Vorjahres und bis 30. Jun. des lfd. Jahres
01. Nov Ersatzbeitrag für nicht geleisteten Arbeitsdienst und Gastspielgebühren
01. Dez. Clubhausabrechnung vom 01. Juli bis 30. Nov. des lfd. Jahres
Neben den o.g. regelmäßigen Abrechnungen werden Gebühren für die Teilnahme an Sport- oder Trainingsveranstaltungen (Clubmeisterschaften, Ballschule) oder für andere nicht regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen zeitnah nach den Veranstaltungen abgerechnet. Der Beitrag für das Schnupperjahr wird nach Vereinseintritt in Rechnung gestellt.
Die Fälligkeit der Lastschrift wird Ihnen als Rechnung an die hinterlegte Mailadresse zugesendet. Der Bank-einzug erfolgt in der Regel am ersten Bank-Arbeitstag 14 Tage nach Rechnungsstellung. Wir bitten Sie für ausreichende Kontodeckung zu sorgen.
Einzugsermächtigung
Kündigung
Satzung und Ordnungen des TC 71 Bremthal e.V.:
Der/die Antragsteller*in erklärt für sich und alle auf dem Antragsformular aufgeführte Personen, dass er/sie die Satzung und Ordnungen kennt, und erkennt diese mit seiner Unterschrift an.